Was ich nicht ganz verstehe: Ich habe ein Video gesehen, in dem Thomas sagte, dass er die Songs bisher nicht selbst rausbringen durfte, sich dann aber mit Dieter geeinigt hat, und dann eben HIStory dabei rauskam.
Mich wundert das. Covern darf man doch immer. Er hat ja nichts anders draus gemacht aus den Songs. Und Covern geht ja ohne Genehmigung.
Er hätte das also doch schon viel eher machen können ...
MT Versionen von TA
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Ich bin nicht aus der Musikbranche, aber soweit mir das bekannt ist sollte man sich von der Plattenfirma oder Künstler, welche/r irgendwelche Rechte an dem ursprünglichen Song hält (Musik/Text), vorher zumindest eine Erlaubnis/Freigabe einholen. Das ist immer besser als ungefragt zu covern. Sonst könnte man unter Umständen verklagt werden.
Wenn mann Melodie und Text nicht ändert, darf mann normalerweise durchaus Covern ohne Erlaubnis. In diesem Fall stelle ich mir aber vor, das Dieter und Thomas eine vertragliche Vereinbarung hatten, dass sie als ehemaliger MT Midglieder keine eigene Versionen rausbringen dürften. Später kam es dann zu den von Thomas erwähnten Einigung, wobei HIStory und später Dieter feat. Bohlen entstanden sind.
Die Frage ist doch unter welchen Voraussetzungen man Thomas die NEUAUFNAHME der Songs hat untersagen können?
Handelt es sich bei Thomas denn überhaupt um ein Cover?
Er ist schließlich der Originalinterpret bzw Stimme?
Vielleicht gibt es da einen rechtlichen Unterschied.
Ansonsten hat man es TA nicht verbieten können, sei denn es gab eine Vertragliche Einigung und TA hat dafür natürlich Geld bekommen, dass er für 10 Jahre (oder so) die MT Songs nicht Solo neu veröffentlicht.
Handelt es sich bei Thomas denn überhaupt um ein Cover?
Er ist schließlich der Originalinterpret bzw Stimme?
Vielleicht gibt es da einen rechtlichen Unterschied.
Ansonsten hat man es TA nicht verbieten können, sei denn es gab eine Vertragliche Einigung und TA hat dafür natürlich Geld bekommen, dass er für 10 Jahre (oder so) die MT Songs nicht Solo neu veröffentlicht.
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Da muss man doch nun wirklich keine Wissenschaft draus machen.
Letztendlich geht es doch immer um zu beachtende Urheberrechte und Beteiligungen an möglichen Einnahmen. Sowas klärt Plattenfirma A im Idealfall mit Plattenfirma B vor der Veröffentlichung eines Covers. Ansonsten wären rechtliche Konsequenzen möglich.
Bitte bedenken:
Nicht alles was man grundsätzlich darf, ist auch rechtlich immer einwandfrei.
Möglich, dass TA jahrelang versucht hat so ein Album herauszubringen... und sich die Parteien von TA und DB (also die Plattenfirmen und alles was da dran hängt) erst 2015/2016 einigen konnten, was dann HIStory ermöglicht hat.
Die Google Suche sagt:
"Songtexte können zu den Sprachwerken zählen und somit den Schutz des Urheberrechts genießen. Eine Verwertung ist in diesem Fall nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers erlaubt"
Letztendlich geht es doch immer um zu beachtende Urheberrechte und Beteiligungen an möglichen Einnahmen. Sowas klärt Plattenfirma A im Idealfall mit Plattenfirma B vor der Veröffentlichung eines Covers. Ansonsten wären rechtliche Konsequenzen möglich.
Bitte bedenken:
Nicht alles was man grundsätzlich darf, ist auch rechtlich immer einwandfrei.
Möglich, dass TA jahrelang versucht hat so ein Album herauszubringen... und sich die Parteien von TA und DB (also die Plattenfirmen und alles was da dran hängt) erst 2015/2016 einigen konnten, was dann HIStory ermöglicht hat.
Er hat die alten Texte benutzt. Dann greift wohl das Urheberrecht, was auf der Seite von Dieter liegt.
Die Google Suche sagt:
"Songtexte können zu den Sprachwerken zählen und somit den Schutz des Urheberrechts genießen. Eine Verwertung ist in diesem Fall nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers erlaubt"
Du vermischst hier zu viele Sachen. Fakt ist, dass jeder Künstler jeden Song ohne Genehmigung covern darf. Was er nicht ohne Genehmigung darf, ist, aus dem Song etwas anderes zu machen (wie Capital Bra bei CCL) oder einen Songtext aufzuschreiben und in einem Buch zu veröffentlichen.DietmarKohlen hat geschrieben: ↑Do 19. Mai 2022, 10:01 Da muss man doch nun wirklich keine Wissenschaft draus machen.
Letztendlich geht es doch immer um zu beachtende Urheberrechte und Beteiligungen an möglichen Einnahmen. Sowas klärt Plattenfirma A im Idealfall mit Plattenfirma B vor der Veröffentlichung eines Covers. Ansonsten wären rechtliche Konsequenzen möglich.
Bitte bedenken:
Nicht alles was man grundsätzlich darf, ist auch rechtlich immer einwandfrei.
Möglich, dass TA jahrelang versucht hat so ein Album herauszubringen... und sich die Parteien von TA und DB (also die Plattenfirmen und alles was da dran hängt) erst 2015/2016 einigen konnten, was dann HIStory ermöglicht hat.
Er hat die alten Texte benutzt. Dann greift wohl das Urheberrecht, was auf der Seite von Dieter liegt.
Die Google Suche sagt:
"Songtexte können zu den Sprachwerken zählen und somit den Schutz des Urheberrechts genießen. Eine Verwertung ist in diesem Fall nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers erlaubt"
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Ja stimmt, wenn man den Song in seiner ursprünglichen Form nicht besonders gravierend verändert.
Wenn doch, muss man sich Rechte einholen.
Du liegst also richtig mit dem was du geschrieben hast.
Quelle:Gilt bei einer Coverversion das Urheberrecht?
Ja, für einen Coversong müssen die notwendigen Rechte erworben werden. Meistens erfolgt das über uns, die GEMA. Ein Cover ist eine neue Einspielung eines Musikstücks, möglicherweise auch mit anderen Instrumenten. Wenn Text oder Komposition aber bearbeitet werden, kann es sein, dass noch weitere Rechte eingeholt werden müssen, z. B. direkt beim Urheber oder dessen Musikverlag.
https://www.gema.de/hilfe/allgemein/urh ... eberrecht/
Bei TA wurde die Komposition geändert, also musste er sich vorher die Rechte einholen.
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Es wird der originale Text (die Rechte daran hat Bohlen) mit einem anderem Instrumental verwendet. Das kann man als eine Bearbeitung der originalen Komposition betrachten. Ein Cover eben.
Dieter taucht daher auch zwangsläufig in den Credits auf ("written by"):
https://www.discogs.com/de/release/8518 ... rs-History
Dieter taucht daher auch zwangsläufig in den Credits auf ("written by"):
https://www.discogs.com/de/release/8518 ... rs-History
Das, was du beschreibst, ist aber ein Cover, für das man keine Genehmigung braucht. Es hat sich dann ja nur das Arrangement geändert, nicht die KompositionDietmarKohlen hat geschrieben: ↑Do 19. Mai 2022, 16:15 Es wird der originale Text (die Rechte daran hat Bohlen) mit einem anderem Instrumental verwendet. Das kann man als eine Bearbeitung der originalen Komposition betrachten. Ein Cover eben.
Dieter taucht daher auch zwangsläufig in den Credits auf ("written by"):
https://www.discogs.com/de/release/8518 ... rs-History