40 Jahre Modern Talking

Alles rund um die Person Dieter Bohlen.
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christian-phill
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Eine Genehmigung braucht man beim Covern eigentlich in Deutschland nie. Man man muss nur an den Komponisten, sowie Texter Tantiemen bezahlen. Das wird meistens per Vollmacht an die Gema abgetreten, es gibt aber auch andere Wege.
Release digital am 20.03.2025:
Dancing Melodies - I Know (Italo Disco)

https://youtu.be/eLNbtK3GnoY?si=2BwoO38iwbKVYtAT
PE Prozent
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So schlecht ist die Version nun auch nicht. Allerdings muss ich dabei an Fernsehgarten denken. Die Magie der 80er-Version geht bei der Version schon verloren. Das ist auch bei anderen Versionen der Fall, aber die wollen sich gar nicht damit messen, sondern machen ihr eigenes Ding.
Bis auf die langen beat-losen Teile gefällt mir Dieters 2019 Version besser.
https://www.youtube.com/watch?v=SrrmtIj8ia0 (Übrigens bei 2:56 klingt es so, als würde Dieters Stimme kurz zu Thomas´ morphen, wie bei einer KI)
DeeDee
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christian-phill hat geschrieben: Sa 29. Mär 2025, 21:47 Eine Genehmigung braucht man beim Covern eigentlich in Deutschland nie. Man man muss nur an den Komponisten, sowie Texter Tantiemen bezahlen. Das wird meistens per Vollmacht an die Gema abgetreten, es gibt aber auch andere Wege.
Beim Covern braucht man keine Genehmigung, sofern

- der Titel von der GEMA verwaltet wird (Dieter bekommt so also sein Geld)
- UND der Titel nicht künstlerisch bearbeitet und verändert wird. Weitergehende Bearbeitungen brauchen die ausdrückliche Genehmigung von in diesem Fall Dieter.

Darum ging es ja hier
PE Prozent
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Dieter hat mal bei einem MT-Interview (nach dem Comeback) gesagt, dass jeder seine Songs covern kann. Die GEMA-Sache ist nur deutschlandweit ein Thema, glaub ich.
DeeDee
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PE Prozent hat geschrieben: So 30. Mär 2025, 13:26 Dieter hat mal bei einem MT-Interview (nach dem Comeback) gesagt, dass jeder seine Songs covern kann. Die GEMA-Sache ist nur deutschlandweit ein Thema, glaub ich.
JA! Das ist IMMER so! JEDER kann Songs ohne Genehmigung covern. Sobald man aber künstlerisch etwas verändert, braucht man eine Genehmigung! Das hat Dieter auch oft gesagt, auch, dass er so was schon abgelehnt hat.
PE Prozent
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Und ab wann gilt etwas als Veränderung? Bohlenski Beat hat doch damals beim YMHYMS-Cover "Dieter, hörst du uns?" als Text hinzugefügt...
Schlumpfdipumpf
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DeeDee hat geschrieben: Sa 29. Mär 2025, 17:28 Genauso ist es. Deshalb darf natürlich auch nichts groß verändert werden. TA und Geller haben ja keine Genehmigung. Nur gut hätten sie es wenigstens machen können.
Das würd mich auch mal interessieren, inwieweit ein Werk ohne Genehmigung verändert werden darf.

Wenn "keine Veränderung" einfach heißt, Arragement nachmachen und Klatschsound drüber hauen, dann gute Nacht, Anton. :cry:

Wie sieht es dann mit dem "You're My Heart, You're My Soul"-Cover auf dem "Songs Forever"-Album von 2006 aus.
Da hat TA den Song ja in einen flotten Jazz-Klassiker umgewandelt.
So viel Veränderung scheint also erlaubt zu sein.
(oder gab es 2006 eine andere Rechtslage oder Dieters Genehmigung dafür? :?: ).
PE Prozent
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Also bei dem Interview von damals (war VIVA, glaub ich) wurde impliziert, dass Bohlen - anders als andere Künstler - immer Cover-Versionen erlaubt. Er würde es als Wertschätzung verstehen.
Jochen W.
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Klar erlaubt er es immer. Bringt ja neben Wertschätzung auch noch Kohle.
DeeDee
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PE Prozent hat geschrieben: Mo 31. Mär 2025, 13:31 Also bei dem Interview von damals (war VIVA, glaub ich) wurde impliziert, dass Bohlen - anders als andere Künstler - immer Cover-Versionen erlaubt. Er würde es als Wertschätzung verstehen.
Er erlaubt sie nicht immer. Er sagte selbst mal, dass er einige ablehnt, vor allem wenn er selbst was mit den Songs vorhat. Das sagte er mal in Hinblick auf Brother Louie. Aber sonst erlaubt er sie natürlich. Nur kostet es dann eben Geld. Normale Coverversionen OHNE GENEHMIGUNG bringen ihm erst Geld über die GEMA. Wer bearbeiten will, muss ihm ein Angebot machen und im Vorfeld zahlen.
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